Was vorstellbar ist, ist auch machbar.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der [k:i] GmbH

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§ 1 Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der [k:i] GmbH mit ihren Kunden erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen [k:i] GmbH und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 1.2 Diese Bedingungen gelten ohne weitere Bezugnahme, auf (Folge-) Geschäfte auch wenn sie bei weiteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.

1.3 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote von [k:i] GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.

1.5 [k:i] GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen vorliegen, aus welchen hervorgeht, dass andere Vertragspartei nicht (mehr) kreditwürdig ist.

§ 2 Lieferung und Leistungen

2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktionsund Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen [k:i] GmbH hergeleitet werden können.

2.2 [k:i] GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/ Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor. 2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer auftragsgemäß übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung von Ware aus Gründen, die nicht von [k:i] GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.

2.4 Der Lieferbzw. Leistungstermin bzw. die Lieferbzw. Leistungsfrist – nachfolgend sämtlich „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von [k:i] GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei [k:i] GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten – vom Vertrag zurücktreten.

2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins [k:i] GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät [k:i] GmbH in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von [k:i] GmbH auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadensersatzansprüche in Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er [k:i] GmbH nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/ Leistung setzen. Eine Haftung von [k:i] GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlichen vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um [k:i] GmbH in Verzug zu setzen.

2.6 [k:i] GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferbzw. Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von [k:i] GmbH zu vertreten ist.

2.7 Bei Verzug der Annahme hat [k:i] GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Lieferbzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann [k:i] GmbH Schadenersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung geltend machen.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragsechsliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der [k:i] GmbH anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang

4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei [k:i] GmbH binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rück-

sendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von [k:i] GmbH werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Lieferbzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von [k:i] GmbH benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von [k:i] GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der sandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die jeweiligen Preise bzw. die sich aus dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Würzburg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umweltund Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2 [k:i] GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei [k:i] GmbH eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen. 5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/ Leistung.

5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von [k:i] GmbH nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, wenn es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht, aus welchem [k:i] GmbH die Forderung zusteht.

5.5 Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann [k:i] GmbH jederzeit wahlweise Lieferung/ Leistung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die [k:i] GmbH Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von [k:i] GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag [k:i] GmbH zustehenden Forderungen.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/ Leistungen von [k:i] GmbH, oder bei dessen Vermögensverfall kann [k:i] GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist [k:i] GmbH, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich [k:i] GmbH und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von [k:i] GmbH oder des Vertragspartners möglich ist.

6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch [k:i] GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
6.4 Für Testund Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von [k:i] GmbH. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit [k:i] GmbH über den Testund Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 7 Gewährleistung

7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Vertragspartner nicht Verbraucher, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.

7.2.1 [k:i] GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von [k:i] GmbH schriftlich bestätigt wurden.

7.2.2 [k:i] GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der

Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als [k:i] GmbH oder von [k:i] GmbH hierzu autorisierte Dritte. 7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.2.5 Unabhängig von vorstehendem gibt [k:i] GmbH etwaige weitergehende Garantieund Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei [k:i] GmbH zu rügen.

7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von [k:i] GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von [k:i] GmbH über. Falls [k:i] GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet [k:i] GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

7.2.8 Im Falle der Nachbesserung übernimmt [k:i] GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.2.9 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist [k:i] GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Ist [k:i] GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von [k:i] GmbH ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet [k:i] GmbH nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung von [k:i] GmbH, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von [k:i] GmbH, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von [k:i] GmbH für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

§ 10 Abwerbung von Personal

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Schadensersatz, wenn er während der Durchführung des Auftrages oder für die Folgezeit von einem Jahr Personal von [k:i] GmbH abwirbt, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von [k:i] GmbH abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der [k:i] GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der [k:i] GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Würzburg, 23. Juli 2010